Impressum

Inhaber der Seite und für den Inhalt verantwortlich:

Holz Pirker GmbH

Pirker-Hartwig Sabine "Holz im Garten"

Gewerbestandort: 

Telefon:
E-Mail:
Web:
Firmenbuch:
Firmengericht:
UID Nr.:
Kammerzugehörigkeit

Klagenfurter Str. 31 
9556 Liebenfels
+43 676 841 60 411
office@holz-pirker.at
www.holz-pirker.at
FN 225884h
Landesgericht Klagenfurt
ATU54833603
WK Holz- und Baustoffhandel

Gewerbestandort: 

Anschrift:

Telefon:
E-Mail:
Web:
UID Nr.:
Kammerzugehörigkeit

Klagenfurter Str. 31
9556 Liebenfels
Fliederweg 4
9130 Poggersdorf
+43 650 88 90 007
hs-ezu@holz-pirker.at
www.holz-pirker.at
ATU54833603
WK Holz- und Baustoffhandel

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Liefer- und Verkaufsbedingungen

Holz Pirker GmbH
Pirker-Hartwig Sabine „Holz im Garten“

1. Allgemeines
(1) Diese Vereinbarung gilt für alle Vertragsabschlüsse, sowie Angebote der Holz Pirker GmbH, sowie der Pirker-Hartwig Sabine „Holz im Garten“ (beide im weiteren als Verkäufer genannt), sofern nicht anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(2) Der Kunde wurde bei Vertragsabschluss bzw. Angebotslegung ausdrücklich auf die AGB´s, sowie Liefer- und Verkaufsbedingungen hingewiesen, welche in den Geschäftsräumlichkeiten aufliegen und zusätzlich auf der Homepage veröffentlicht werden. Durch Vertragsabschluss mündlich, schriftlich oder durch konkludentes Handeln akzeptiert der Käufer die Gültigkeit.
(3) Eigene AGB, sowie Liefer- und Verkaufsbestimmungen des Käufers werden nicht anerkannt, auch wenn wir dieser nicht ausdrücklich widersprochen haben. Erfüllungshandlungen des Verkäufers stellen keine Genehmigung der AGB des Käufers dar.
(4) Diese Vereinbarung enthält allgemeine Vertragsbestimmungen für Verträge und Angebote über die Herstellung und den Verkauf aller Produkte des Verkäufers.

2. Angebot und Vertragsabschluss
(1) Sämtliche Angebote des Verkäufers sind freibleibend und gelten nur bei ungeteilter Bestellung. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet Bestellungen des Käufers anzunehmen.
(2) Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende an eine angemessene mindestens 14tägige Frist ab Zugang des Angebotes gebunden.
(3) Bestellungen erfolgen schriftlich, mündlich oder durch konkludentes Handeln. Der Käufer ist an seine Bestellung 14 Tage gebunden. Verträge kommen durch die nachfolgende schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers oder durch Mitteilung der Lieferung/Abholung zustande. Auftragsbestätigungen ergehen an die vom Käufer in seiner Bestellung bzw. bei einer laufenden Geschäftsbeziehung an die zuletzt bekannt gegebene Adresse (per Post oder Mail). Vertragsgegenstand sind nur die in der Auftragsbestätigung genannten Leistungen des Verkäufers. Weitere Leistungen werden separat verrechnet. Geringfügige, materialbedingte Abweichungen von der Bestellung zugrunde liegenden Abbildungen oder Beschreibungen in Katalogen, Mustern und Schaustücken, insbesondere Farb- oder Maserungsabweichungen werden vorbehalten. Derartige materialbedingte Abweichungen stellen keinerlei Mangel dar.

3. Preise
(1) Alle angeführten Preise sind Euro-Preise und, sofern nicht anders ausdrücklich vermerkt, exklusive Umsatzsteuer, sowie sonstigen Steuern und Abgaben.
(2) Sollten sich Lohnkosten, Steuern oder Abgaben aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen, gesetzlicher Änderungen, innerbetrieblicher Abschlüsse oder andere für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder Leistungserstellung notwendigen Kosten, wie jene für Material, Energie, Transport, Fremdarbeit, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt die Preise entsprechend zu erhöhen.
(3) In den Preisen sind weiters Lieferung, Verpackung sowie Zoll und Versicherung nicht enthalten.
(4) Es besteht kein Rückgaberecht. Bei Warenrücknahme (aus welchen Gründen auch immer) ist der Verkäufer berechtigt, angefallene Transportspesen und einen Manipulationsabschlag von 25 % zu verrechnen.
(5) Wird gegen die Rechnung nicht binnen einer Woche ein begründeter Einspruch schriftlich erhoben, gilt diese als genehmigt.

4. Lieferung und Gefahrenübergang
(1) Ist nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart gilt als Lieferort und Ort des Gefahrenüberganges der Gewerbestandort des Verkäufers. Die Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung vom Verkäufer erbracht bzw. organisiert und zusätzlich verrechnet.
(2) Die Lieferfristen und -termine des Verkäufers ergeben sich aus der Auftragsbestätigung oder aus einer gesonderten Mitteilung des Verkäufers und dürfen bis zu vier Wochen überschritten werden. Diese Lieferfristen und -termine sind annähernd. Lieferfristen gelten stets ab Auftragsbestätigung des Verkäufers bzw. ab Zahlungseingang. Liefertermine verstehen sich – je nach Vereinbarung – grundsätzlich EXW (ab Werk). Der Verkäufer ist berechtigt, Lieferfristen und –termine aus den Gründen des § 4 (4) und (5) sowie bei Bestehen sonstiger Hindernisse, die nicht durch zumindest grob fahrlässiges Verhalten des Verkäufers herbeigeführt wurden, angemessen zu verlängern bzw. zu verschieben. Dem Käufer stehen aus solchen Verzögerungen keine Ansprüche zu.
(3) Der Verkäufer ist berechtigt, Teil- und Vorauslieferungen durchzuführen und darüber gesondert Rechnung zu legen.
(4) Für Verzug oder Unmöglichkeit der Lieferung infolge höherer Gewalt (z.B. Streik, höhere Gewalt, Feuer, Krieg, Transportstörungen, Diebstahl, technische Probleme in der Produktionsanlage bzw. beim Zulieferer, Rohstoffknappheit, Epidemie, Pandemie etc.) oder aus Gründen, die nicht in der Sphäre des Verkäufers liegen, etwa bei behördlicher oder gesetzlicher Schließung des Unternehmens, haftet der Verkäufer nicht.
(5) Sollte als Folge höherer Gewalt oder aus Gründen, die nicht in der Sphäre des Verkäufers liegen, die Leistung verhindert werden, so ist der Verkäufer berechtigt, die noch offenen Lieferzusagen zu stornieren. Das gilt auch, wenn die Lieferverhinderung auf Verzug oder Nichtleistung eines Vorlieferanten zurückgeht.
(6) Für Verzug oder Unmöglichkeit der Lieferung oder einer Teillieferung aus anderen als den in § 4 (4) bzw. (5) genannten Gründen haftet der Verkäufer nach Maßgabe der Haftungsbestimmungen gemäß § 11.
(7) Unmöglichkeit der Leistung insbesondere aus Gründen des § 4 (4) und (5) berechtigt den Käufer, unter Setzung einer zumindest achtwöchigen Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten, jedoch ohne jeglichen Schadenersatzanspruch bzw. Anspruch auf eine Pönale. Handelt es sich um eine teilbare Leistung, ist der Käufer allerdings immer nur zum entsprechenden Teilrücktritt berechtigt.
(8) Ab Übergabe am Lieferort trägt der Käufer die Gefahr des Untergangs bzw. der Verschlechterung des Kaufgegenstands. Wurden dem Käufer – bei Lieferung EXW (ab Werk) – Waren als abholbereit gemeldet, so lagern die Waren ab Meldung zur Abholung auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
(9) Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug) wird eine Nachfrist zur Übernahme von 5 Werktagen gestellt. Nach Ablauf dieser Frist ist die Holz Pirker GmbH berechtigt die Ware einzulagern und dafür eine Lagergebühr von 0,50 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenen Kalendertag in Rechnung zu stellen bzw. die Ware auf Kosten und Gefahr bei einem befugten Unternehmen einzulagern. Nach einer weiteren Frist von zwei Wochen, geht die Ware wieder in das Eigentum des Käufers über und dieser ist berechtigt sie weiter zu verwerten. Dies entbindet den Käufer nicht von der Zahlung.

5. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen, Mahnspesen
(1) Sofern keine abweichenden Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden, ist die Forderung bei Übernahme der Ware zu bezahlen. Abzüge wie Skonto, Rabatte usw. bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzugs, auch bei Teilzahlungen, treten allfällige Skontovereinbarungen und Rabatte außer Kraft. Schecks werden lediglich zahlungshalber und nur nach ausdrücklicher Vereinbarung angenommen.
(2) Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf dem Geschäftskonto des Verkäufers als geleistet.
(3) Im Falle eines Zahlungsverzuges werden für die Zeit vom Fälligkeitstag bis zum Zahlungseingang Verzugszinsen in Höhe von 12 % fällig. Weiters hat der Kunde für jedes Mahnschreiben (Fax, Mail oder per Post) Mahnspesen von pauschal EUR 20,00 zu ersetzen. Nach erfolgloser Mahnung wird auf Kosten des Käufers ein Inkassoinstitut mit der Hereinbringung der Forderung beauftragt. Der Verkäufer hat gegenüber dem Käufer Anspruch auf angemessenen Ersatz aller durch den Zahlungsverzug des Käufers bedingten Betreibungskosten.
(4) Sämtliche Zahlungen des Käufers werden zuerst auf noch offene Zinsen und Spesen und erst dann auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren verrechnet.
(5) Ein Zurückbehaltungsrecht (aus welchen Gründen auch immer) der Zahlung des Käufers wird ausgeschlossen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Käufers gegen Forderungen des Verkäufers aus diesem Vertragsverhältnis ist ausgeschlossen.
(7) Tritt beim Käufer eine Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ein bzw. wird dem Verkäufer erst nach Vertragsabschluss bekannt, dass bereits bei Vertragsabschluss beim Käufer derart schlechte Vermögensverhältnisse vorliegen, dass die Erfüllung der Vertragspflichten des Käufers gefährdet sind, so kann der Verkäufer seine Leistung – bis zur Bewirkung oder Sicherstellung der Zahlung – verweigern. Der Nachweis derartiger Vermögensumstände beim Käufer gilt durch die Auskunft einer angesehenen Auskunftei oder Bank als erbracht.
(8) Bei Nichterfüllung von Zahlungsvereinbarungen kann der Verkäufer unter Setzung oder Gewährung einer Nachfrist von einer Woche vom Vertrag zurücktreten. Bei Zahlungsunfähigkeit des Käufers kann der Verkäufer ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Bereits gelieferte aber noch nicht bezahlte Produkte kann der Verkäufer in diesem Fall zurücknehmen. Alle Kosten dafür hat der Käufer zu tragen.
(9) Der Verkäufer behält sich vor, dem Käufer allfällige Schadenersatzforderungen in Folge der Nichteinhaltung von Zahlungsvereinbarungen in Rechnung zu stellen.

6. Forderungsabtretung
(1) Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde im vorhinein seine Forderungen gegenüber Dritten bis zur endgültigen Bezahlung der Forderung zahlungshalber an uns ab, auch wenn dieses durch Veräußerung oder Verarbeitung der Waren entstand.
(2) Der Kunde hat auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig über die Abtretung zu informieren.
(3) Die Abtretung ist in den Geschäftsbüchern, Lieferscheinen, Fakturen, OP Listen etc. unter Angabe des Datums (Abschluss des Vertrages) und des vollständigen Firmenwortlautes des Verkäufers zu vermerken. Der Käufer ist verpflichtet Zahlungen die er von seinem Abnehmer erhält unverzüglich an den Verkäufer weiterzuleiten.
(4) Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 VersVG bereits jetzt an uns abgetreten und dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

7. Vertragsrücktritt
(1) Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen (Konkurs des Kunden, Konkursabweisung mangels Vermögen, Zahlungsverzug) sind wir berechtigt sofort vom Vertrag zurück zu treten. Für den Fall des Rücktrittes durch Verschulden des Kunden können wir einen pauschalierten Schadenersatz von 25 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens begehren.
(2) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Lieferant von allen weiteren Leistungs- und Lieferverpflichtungen entbunden und berechtigt die noch ausstehende Lieferung oder Leistung zurückzuhalten, sowie Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern und nach Setzung einer einwöchigen Nachrist vom Vertrag zurück zu treten.
(3) Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so hat der Lieferant die Wahl auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung zuzustimmen. Im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, eine pauschale Manipulationsgebühr in Höhe von EUR 25 % des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlichen entstandenen Schaden als Schadensersatz zu bezahlen. Welche der beiden Varianten zur Geltung kommt liegt in der Wahl des Verkäufers.

8. Eigentumsvorbehalt
(1) Alle Kaufgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Nebengebühren im Eigentum des Verkäufers.
(2) Zur Sicherung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sind diese getrennt zu lagern und auf Kosten des Käufers gegen Feuer und Diebstahl zu versichern.
(3) Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Verkäufers gestattet.
(4) Wird die Vorbehaltsware vom Käufer be- oder verarbeitet, so erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die daraus entstandene neue Sache. Bei Be- bzw Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Ware erwirbt der Verkäufer Miteigentum an den daraus entstehenden neuen Sachen. Der Käufer gilt in diesem Fall als Verwahrer.
(5) Der Käufer ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware Dritten zu verpfänden oder ins Sicherungseigentum zu übergeben oder über diese Waren in anderer Weise zu Gunsten Dritter zu verfügen. Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer auf schnellstem Weg von einer zwangsweisen Pfändung oder sonstigen Zugriffen dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu verständigen. Der Käufer hat bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme durch Dritte auf das Eigentum des Verkäufers an der Ware hinzuweisen.

9. Gewährleistung
(1) Holz ist ein Naturstoff. Es sind daher die naturgegebenen, biologischen, chemischen und physikalischen Eigenschaften bei Kauf und Verwendung zu berücksichtigen und zu beachten. Geringfügige oder sonstige für den Kunden zumutbare Änderungen der Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung gelten vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (z.B. bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung, Struktur etc.).
(2) Bei Verbrauchergeschäften gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Die Ware ist bei Übernahme zu kontrollieren. Reklamationen müssen innerhalt von 7 Tagen schriftlich erfolgen. Bei kundenspezifischen Anfertigungen, Zuschnitten, sowie bei Musterstücken und Restposten ist die Ware sofort bei Übernahme zu kontrollieren und gilt als gekauft wie besichtigt und ist von jeglicher Gewährleistung ausgenommen.
(3) Für unternehmensbezogene Geschäfte gilt (a) die unverzügliche Untersuchungspflicht gem. § 377 UGB nach Übernahme der Ware. Die Rügepflicht beträgt 5 Werktage und ist ausschließlich schriftlich durchzuführen. Kommt der Käufer der sofortigen Untersuchungspflicht und der 5 tägigen Rügepflicht nicht nach, gilt bei einem Mangel, der bei Untersuchung erkennbar gewesen wäre, die Ware als genehmigt und die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen. (b) Ist bei besonders verpackten Waren die Untersuchung der Ware selbst nicht möglich, so ist die Verpackung zu untersuchen und, wenn diese eine äußerliche Beschädigung aufweist die auf eine Beschädigung der verpackten Ware schließen lässt, ist dem Verkäufer – bei sonstigen Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen – unverzüglich, spätestens jedoch binnen 5 Werktagen nach Lieferung, schriftlich Anzeige zu machen. (c) Ist bei Übernahme der Ware nach dem ordnungsmäßigen Geschäftsgang eine sofortige Untersuchung der Ware nicht möglich, ist dieser Umstand dem Verkäufer unverzüglich schriftlich anzuzeigen und innerhalb der nächsten 5 Werktage nachzuholen. Ein allfälliger, bei einer nachfolgenden Untersuchung feststellbarer Mangel ist sofort schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt dies gilt die Ware als genehmigt und die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen. Durch Verhandlungen über Mängelrügen verzichtet der Verkäufer nicht auf den Einwand, dass die Mängelrüge zu spät erhoben oder nicht ausreichend spezifiziert wurde.
(4) Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung längstens 2 Werktage danach schriftlich zu rügen.
(5) Mängelrügen sind ausschließlich schriftlich unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels, sowie Vorlage der Rechnung bekannt zu geben.
(6) Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt.
(7) Der Käufer kann bis maximal sechs Monate nach Übergabe der Ware Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung geltend machen.
(8) Retoursendungen von Waren bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung des Verkäufers und gehen zu Lasten und auf Gefahr des Käufers.
(9) Bei unberechtigten Mängelrügen, die umfangreiche Nachprüfungen verursachen, können die Kosten der Prüfung dem Käufer in Rechnung gestellt werden.
(10) Eine Be- oder Verarbeitung der Ware führt zum Ausschluss der Gewährleistung.
(11) Die Stellung von Gewährleistungsansprüchen entbindet den Käufer nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.
(12) Der Verkäufer kann sich den Ansprüchen des Kunden auf Aufhebung des Vertrages bzw. von der Pflicht zur Gewährung einer angemessenen Preisminderung dadurch befreien, dass er in angemessener Frist die Ware repariert oder austauscht bzw. das Fehlende nachtragt. Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung des Mangels zielen, können erst gelten gemacht werden, wenn der Verkäufer mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug gerät.

10. Datenschutz
Der Schutz Ihrer Daten ist uns ein persönliches Anliegen. Näheres zum Datenschutz finden Sie unter dem Button Datenschutz.

 11. Haftung und Schadenersatz
(1) Der Verkäufer haftet außerhalb des zwingenden Anwendungsbereiches des Produkthaftpflichtgesetzes für einen dem Käufer entstandenen Schaden nur insoweit, als ihm oder einem seiner Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Beweislast trägt der Kunde. Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.
(2) Die Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder für Schäden aufgrund von Ansprüchen Dritter wird ausgeschlossen.
(3) Für Schäden infolge witterungsbedingter Einflüsse, unsachgemäßer Behandlung und Verwendung, sowie bei Weiterverarbeitung der gelieferten Waren übernimmt der Verkäufer keinerlei Haftung. Eben so wenig wird bei Arbeiten von Dritten, die an der gelieferten Ware durchgeführt werden, gehaftet.
(4) Für die Verletzung einer Warnpflicht durch den Verkäufer oder seiner Erfüllungsgehilfen haftet der Verkäufer nur insoweit, als ihm zumindest grobe Fahrlässigkeit zu Last fällt. Die Beweislast trägt der Kunde.
(5) Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, der Fehler in der Sphäre des Verkäuafers verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

12. Geltendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Auf dieses Vertragsverhältnis kommt österreichisches Recht zur Anwendung. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) kommt auf dieses Vertragsverhältnis nicht zur Anwendung.
(2) Erfüllungsort für ist stets der Gewerbestandort des Verkäufers. Für alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten wird das für den Sitz des Verkäufers sachlich zuständige Gericht vereinbart.
(3) Vertragssprache ist Deutsch.

13. Sonstige Bestimmungen
(1) Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Gültigkeit der weiteren Bestimmungen nicht. Die ungültige Bestimmung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt. Dies gilt auch für Regelungslücken im Vertrag.
(2) Der Verkäufer ist berechtigt, offenkundige Irrtümer, wie etwa Schreib- und Rechenfehler in Angeboten, Kostenvoranschlägen, Auftragsbestätigungen, Lieferscheinen und Rechnungen jederzeit zu korrigieren.
(3) Schriftliche Erklärungen (auch per Telefax oder E-Mail) gelten als zugegangen, wenn sie an die zuletzt vom Käufer bekannt gegebene Adresse gesandt werden.
(4) Diese Vereinbarung ergänzt die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer abgeschlossenen Verträge. Bei Widersprüchen zu den Bestimmungen im Vertrag oder wenn der Vertrag weiterreichende Bestimmungen enthält, geht der Vertrag diesen Bedingungen vor.
(5) Zwischen den Vertragsparteien gelten nur schriftliche Vereinbarungen. Die Abänderung dieser Vereinbarung bedarf ebenso der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen von dem Schriftformgebot. Mündliche Absprachen haben keine rechtliche Bindung. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass vom Verkäufer eingesetzte Mitarbeiter oder Dritte nicht berechtigt sind, von den vertraglich vereinbarten Hauptleistungspflichten (etwa Zahlungsvereinbarungen, Qualitätszusagen, Lieferbedingungen) abweichende Zusagen zu machen.
(6) Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass die im Kaufvertrag enthaltenen personenbezogenen Daten von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Alle Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse sind, soweit das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist, bekannt zu geben. Wird die Mitteilung unterlassen, gelten alle an die alte Adresse zugesandten Unterlagen (Pläne, Muster, Prospekte, Rechnungen usw.) als zugegangen.
(7) Pläne, Skizzen, Prospekte und dergleichen sind stets geistiges Eigentum des Verkäufers. Jede Verwendung wie z.B.  die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auszugsweisen Kopierens, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.

Stand: Jänner 2024